Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel bei medizinisch notwendigen Reoperationen. Falls es sich bei der ersten Operation jedoch um einen rein ästhetischen Eingriff gehandelt hat und eine weitere Operation aber medizinisch indiziert ist, übernimmt sie nur diesen Teil. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Frau im Rahmen einer Brustvergrößerung Implantate erhält, eines nach Jahren aber, weil es mittlerweile defekt ist, entfernt werden muss. Die Kasse übernimmt prozentual einen Teil der Operationskosten für die Entfernung, aber nicht zusätzlich für die Auswechselung, falls eine Frau weiterhin ein Implantat wünscht.
Dazu beraten wir Sie gern ausführlich und unterstützen Sie mit einem Gutachten für die Krankenkasse.