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Zweitmeinung / Reoperation

Was ist eine Zweitmeinung?

Sie haben sich einem Eingriff an Ihrer Brust unterzogen? Sei es aus ästhetischen Gründen oder aufgrund einer Brustkrebsbehandlung und sind unzufrieden mit dem Ergebnis? Sie möchten eine kompetente objektive Zweitmeinung einholen? Dann sprechen Sie mit uns. Entweder persönlich oder per Videokonferenz.   

Was bedeutet Reoperation?

Sie denken möglicherweise über eine korrigierende Reoperation, d.h. eine erneute Operation nach?
Dann sind Sie bei SENO richtig, denn das ist eines unserer Spezialgebiete. Wir unterstützen Sie mit unserer qualifizierten fachlichen Einschätzung bei Ihrer Entscheidung und begleiten Sie bei allen weiteren Schritten.

WARUM IST SENO DIE RICHTIGE ADRESSE FÜR DIESEN EINGRIFF?

Bei SENO haben sich renommierte Spezialistinnen und Spezialisten aus der Plastischen Ästhetischen Chirurgie zusammengefunden, jede und jeder einzelne mit einer Leidenschaft für Brustchirurgie. Prof. Dr. Christoph Heitmann und Dr. Irene Richter-Heine kommen darüber hinaus aus der bekannten Schule des Praxisvorgängers Prof. Dr. Axel-Mario Feller, einem Begründer und Wegbereiter des mikrochirurgischen Brustaufbaus mit Eigengewebe. In dieser Tradition werden bis heute bei SENO etablierte Methoden verfeinert oder innovative weiterentwickelt, stets entsprechend des hohen fachlichen Anspruchs der Praxis und zugleich eines harmonischen Miteinanders. Nicht nur in der Runde der Spezialisten und des gesamten Teams untereinander, sondern auch in der Beziehung zur Patientin, jeder einzelnen. Diese optimal, nach modernster Medizin individuell zu behandeln, darum geht es bei SENO.

Was sind typische Gründe für das Einholen einer Zweitmeinung?

Nicht selten sind Frauen nach einem Brusteingriff mit dem Ergebnis unzufrieden, stoßen aber beim jeweiligen Operateur auf wenig bis hin zu keinem Verständnis auf Rückfragen oder Kritik. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patientin ist mittlerweile gestört. Vielmehr ist die Patientin verunsichert und / oder fühlt sich unter Druck gesetzt. Sie möchte eine weitere unabhängige und professionelle Meinung einholen, sich möglicherweise sogar erneut korrigierend operieren lassen. 

Wie ist die Vorgehensweise bei Einholen einer Zweitmeinung?

Nach einem Erstgespräch klären wir weitere Behandlungsoptionen ab. Der erste Schritt lässt sich in der Regel zeitsparend und gerade bei überregionalen Patientinnen unproblematisch über Videokonferenz gehen. Bestenfalls lässt uns eine Patientin alle Befunde und Fotos vorab per E-Mail zukommen, damit wir uns optimal auf dieses Gespräch vorbereiten können. 

Dann beraten wir Sie ausführlich und entscheiden gemeinsam, ob ggf. auch eine Reoperation Sinn machen würde. 

WIEVIEL kostet das Einholen einer Zweitmeinung?

Geht es um eine medizinische Frage wird dieses Gespräch in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Geht es allerdings um eine rein ästhetische Frage, muss die Patientin eine Beratungsgebühr von 80 Euro selbst tragen. Falls es zu einer weiteren Behandlung kommt, wird diese Summe allerdings verrechnet mit den weiteren Kosten bzw. evtl. durch die Krankenkasse übernommen. 

Zahlt die Krankenversicherung das Einholen einer Zweitmeinung?

Geht es um eine medizinische Frage wird dieses Gespräch in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Geht es allerdings um eine rein ästhetische Frage, muss die Patientin eine Beratungsgebühr von 80 Euro selbst tragen. Falls es zu einer weiteren Behandlung kommt, wird diese Summe allerdings verrechnet mit den weiteren Kosten bzw. evtl. durch die Krankenkasse übernommen. 

Was kostest eine Reoperation?

Das hängt vom Einzelfall ab, in der Regel im Bereich eines ästhetischen Eingriffs mindestens soviel wie der erste Eingriff. 

In welchen Fällen zahlt die Krankenversicherung eine Reoperation?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel bei medizinisch notwendigen Reoperationen. Falls es sich bei der ersten Operation jedoch um einen rein ästhetischen Eingriff gehandelt hat und eine weitere Operation aber medizinisch indiziert ist, übernimmt sie nur diesen Teil. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Frau im Rahmen einer Brustvergrößerung Implantate erhält, eines nach Jahren aber, weil es mittlerweile defekt ist, entfernt werden muss. Die Kasse übernimmt prozentual einen Teil der Operationskosten für die Entfernung, aber nicht zusätzlich für die Auswechselung, falls eine Frau weiterhin ein Implantat wünscht.

Dazu beraten wir Sie gern ausführlich und unterstützen Sie mit einem Gutachten für die Krankenkasse.  

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Camparihaus München
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80539 München
Deutschland

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