Eher nein, denn hat sich die Patientin zuvor im Rahmen einer Brustkrebsbehandlung einer Bestrahlung unterzogen, kann dies möglicherweise das Ergebnis beeinträchtigen. Wir sprechen hier von einer sog. Kontraindikation, d.h. Gründen, die in diesem Fall gegen diese Methode sprechen. Denn die bestrahlte Haut der Brust kann sich verändern in ihrer Beschaffenheit, z.B. anders anfühlen, weniger elastisch sein oder weniger rückfetten.
In diesem Fall raten wir einer Patientin nach einer Bestrahlung von der Implantatrekonstruktion ab. Dafür bietet sich gerade hier ein Brustaufbau anhand von Eigengewebe an. Denn die Brustrekonstruktion nach Bestrahlung ist die Domäne der Eigengewebsrekonstruktion. Mit anderen Worten: DIEP, TMG, PAP oder FCI können noch zu einem ästhetischen Ergebnis führen, wenn Implantate hier aufgrund einer vorherigen Bestrahlung der Brust ausgeschlossen sind. Denn beim Brustaufbau mit Implantaten ist in diesem Fall zu erwarten, dass das Implantat vom Körper abgestoßen wird, weil er dieses als Fremdkörper wahrnimmt. Konsequenz ist die sog. Kapselfibrose, d.h. Verhärtung der neuen Brust. Gerade diese Komplikation tritt nach Implantataufbau einer bestrahlten Brust deutlich häufiger auf. Eine verhärtete Brust wirkt nicht mehr natürlich und auch optisch unterscheidet sie sich deutlich von der gesunden Brust.
Deshalb raten wir einer Patientin nach Bestrahlung eher zum Brustaufbau mit Eigengewebe, d.h. einer DIEP-, TMG-, PAP- oder FCI-Lappenplastik. Diese Methode verspricht deutlich bessere Ergebnisse bei der zuvor bestrahlten Brust.
Dazu kommt, dass eine natürliche Brust und eine Brust mit Implantat immer anders in der Bewegung wirkt, gerade im Liegen. Hier bietet es sich an entweder beide Brüste mit Implantaten zu versehen oder die entfernte Brust mit Eigengewebe aufzubauen. So wirken beide Brüste natürlich, gleichen einander in der Bewegung.